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Am 01.11.2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung 2011 in Kraft.

Nach dieser müssen Grundeigentümer und Vermieter sowie Träger öffentlicher oder gewerblicher Einrichtungen aktiv werden, die Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellenbefall wurde gesetzlich verankert.

Als akkreditiertes und nach der Trinkwasserverordnung anerkanntes und zugelassenes Prüflabor möchten wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Hier finden Sie die Grenzwerte der neuen Trinkwasserverordnung 2011.

Als neuer Untersuchungsparamter ist die Prüfung auf Uran hinzugekommen. Der Grenzwert wurde auf 10 µg/l verankert.

Änderungen haben sich auch für den Grenzwert für Cadmium ergeben er wurde von 5 auf 3 µg/l verschärft.

Der Grenzwert für Sulfat wurde von 240 auf 250 mg/l angehoben und die elektrische Leitfähigkeit bezieht auf die Beitemperatur von 25°C mit einem Grenzwert von 2790 µS/cm

Unser Labor bietet Ihnen die vollständige mikrobiologische und physikalisch-chemische Analytik der dort aufgeführten Parmeter zusammen mit einer kompetenten und umfassenden Bewertung. Selbstverständlich gehört auch die Probenahme durch akkreditierte Probenehmer zu unserem Service.
Darüber hinaus fürhren wir gerne Mischwasserberechungen und Berechnungen zur Korrosivität durch.

TrinkwV2011_Grenzwerte.pdf TrinkwV2011_Grenzwerte.pdf (ca. 19,52 kb)