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Betreiber öffentlicher und privater Bäder, Hotels, Wellness-Einrichtungen, Therapie- und Kureinrichtungen müssen die anspruchsvollen Anforderungen der DIN 19643 einhalten. Die Vorgaben an die mikrobiologische und physikalisch-chemische Wasserqualität sind dort definiert. Wir führen für sie die Untersuchungen durch und helfen Ihnen eine optimale hygienische Qualität in Ihrem Bad zu erreichen:

 

 

 

 

Ganz anders sind die Anforderungen an natürliche Badegewässer. Für Seen, Flüsse und Baggerseen definiert die EG-Badegewässerrichtlinie die Richt- und Grenzwerte. Man unterscheidet zwischen zwingend einzuhaltenden (imperativen) Werten und  (guide)Leitwerten:

 

 

 

 

In den letzten Jahren ist ein Trend zu Naturseen zu beobachten. In diesen Badestätten wird das Wasser ohne chemische Desinfektion durch Chlor oder andere Aufbereitungsmittel natürlich über eine Kombination von biologischer und physikalischer Aufbereitung so aufbereitet, das des den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes entspricht. Die zu prüfenden Untersuchungsparameter sind im Bundesgesundheitsbl. 6-2003 definiert: